Strafverteidigung

Jedes Strafverfahren ist geeignet, einen erheblichen, möglicherweise sogar existenzbedrohenden Eingriff in das Leben eines jeden Menschen darzustellen. Die Aufgabe des Verteidigers besteht darin, dem Betroffenen, also dem Verdächtigen, unbedingt beizustehen, seiner Stimme im Strafverfahren Gehör zu verschaffen – das Unerhörte hörbar zu machen – und ihn aus der Position desjenigen, der die Maßnahmen der Strafverfolgung zu erdulden hat, in die Stellung eines Verfahrensbeteiligten zu heben. Schließlich wird das Einhalten der grundlegenden Grundsätze eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens – das sind Fairneß des Verfahrens, Geltung der Unschuldsvermutung bis zur Rechtskraft einer Entscheidung und Anspruch des Beschuldigten oder Angeklagten, sich in geeigneter Weise Gehör zu verschaffen – ausschließlich durch eine effektive Verteidigung gewährleistet. Der Verteidiger vertritt die Position seines Mandanten in jeder Verfahrenssituation, dies im Rahmen seiner Rechte und Pflichten als unabhängiges Organ der Rechtspflege, engagiert und parteilich.

 

Wir verteidigen in allen Instanzen in Strafverfahren und Bußgeldsachen. Im Zusammenhang mit Verkehrssachen setzen wir auch die Ansprüche von Geschädigten auf Schadenersatz durch oder wehren unberechtigte Ansprüche ab. Insbesondere verteidigen wir in

 

  • Delikten im Straßenverkehr (Straf- und Bußgeldsachen),
  • Kapitalstrafsachen,
  • Strafsachen wegen des Verdachts von Sexualdelikten,
  • Vermögensdelikten (Betrug/Untreue/ Diebstahl),
  • Delikten im Zusammenhang mit der Dienstausübung durch Beamte,
  • Körperverletzungsdelikten,
  • Wirtschaftsstrafsachen,
  • Betäubungsmittelrecht („Drogendelikte“) sowie
  • Jugendstrafsachen.

 

Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Verteidigung, wenn der Beschuldigte sich in Untersuchungshaft befindet.

 

Weiter übernehmen wir die Vertretung von Geschädigten im Strafverfahren (Nebenklage und Durchsetzung von Ersatzansprüchen) sowie die Vertretung von Zeugen in einem Strafverfahren (als Zeugenbeistand).