Zivilprozeßrecht

Der Anekdote nach sagte einmal ein Kölner Amtsrichter einer mit dem Ergebnis eines Prozesses unzufriedenen Prozeßpartei „hier bekommen Sie keine Gerechtigkeit, hier bekommen Sie ein Urteil“.

 

Zwar ist in jedem Zivilprozeß das mit der Sache befaßte Gericht bestrebt, das „richtige“ Ergebnis für den betroffenen Streit zu finden. Die Entscheidung eines Richters kann nur so gut sein, wie die Parteien ihre Positionen im Prozeß vertreten. Denn im Zivilprozeß gilt der sogenannte Beibringungsgrundsatz, durch welchen ausschließlich das Gegenstand des Verfahrens und der richterlichen Entscheidung ist, was die Parteien in das Verfahren in der richtigen Weise eingeführt haben.

 

Wir vertreten Sie und Ihre Interessen in Zivilrechtsstreitigkeiten in allen Tatsacheninstanzen (also vor dem Amts-, Land oder Oberlandesgericht).