Beamtenrecht/Recht des öffentlichen Dienstes

Der Einsatz von Beamten ist in vielen Bereichen die beste und sicherste Voraussetzung für ein funktionierendes Gemeinwesen. Ein funktionierendes Beamtentum ist für den Bund wie die Länder von größter Wichtigkeit. Die Grundentscheidung des bundesdeutschen Gesetzgebers für den Einsatz von Lebenszeitbeamten ist im Grundgesetz festgeschrieben; die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums haben Verfassungsrang. Aufgrund der Besonderheiten eines im Regelfall lebenslangen Dienstverhältnisses sind dem einzelnen Beamten in seiner besonderen Stellung nicht nur umfangreiche Pflichten auferlegt; seine Stellung im Gesamtgefüge ist vielfältig bestimmt und unterliegt zahlreichen Regelungen, die ihm ermöglichen, sein Amt gewissenhaft und einwandfrei auszuüben.

 

Unter Fortführung von mehr als zwanzig Jahren Erfahrung beraten und vertreten wir Beamte aus unterschiedlichen Bereichen der Bundes- und Landesverwaltung, primär jedoch Polizeibeamte. Gleichzeitig vertreten und beraten wir regelmäßig eine führende Polizeigewerkschaft.

 

Dies betrifft besonders die Bereiche

 

  • Prüfung von dienstlichen (Regel- und Anlaß-) Beurteilungen,
  • Beförderungsentscheidungen,
  • Verteidigung in Disziplinarverfahren,
  • Dienstpflichtverletzungen,
  • Amtshaftungsverfahren,
  • Personalvertretungsrecht,
  • Themen des Versorgungs- und Besoldungsrechts sowie
  • Beamtenverfassungsrecht.

 

Für eine anwaltiche Beratung und/oder Vertretung empfehle ich, zu Rechtsanwalt Moritz Peters (https://peters-szarvasy.de/) Kontakt aufzunehmen.